Beschlusslage



Alzenau, 8. Juli 2006

Kulturfinanzierung

Die Konzentration v.a. von finanziellen Aufwendungen für kulturelle Einrichtungen in den Zentren der Länder und des Bundes führt zu besonderen Problemen des Erhalts kultureller Initiativen und Einrichtungen in den Regionen (Bezirken).

Die Erhaltung eines lebendigen Kulturlebens in der Fläche ist unabdingbar für die Erhaltung der Eigenständigkeit und Besonderheit unterschiedlicher Regionen. Besonders die Flächenlände der Bundesrepublik Deutschland, wie z.B. Bayern, haben hier eine besondere Verantwortung für ein flächendeckendes kulturelles Angebot für alle ihre Bürger und nicht nur für die die im Umfeld der Landeshauptstadt lösen.

Um gewachsene Kulturangebote in den Bezirken erhalten und neue zusätzliche entwickeln zu können, fordern wir ein Kulturraumfördergesetz, das sich z. B. am sächsischen Modell orientieren kann. Als zentrale Punkte der Ausgestaltung fordern wir:

  • Bayern wird eingeteilt in Kulturräume. Diese Kulturräume setzten sich aus den jeweiligen Landkreisen und kreisfreie Städte zusammen.
  • Jeder Kulturraum richtet ein Entscheidungsgremium ein, das sich aus Vertretern der jeweiligen Kommunen zusammensetzt. 
  • Im Kulturraum wird eine Kulturkasse eingerichtet in die die Kulturzuwendungen des Staates und eine Umlage der Kommunen fließt.
  • Das Entscheidungsgremium beschließt über die Mittelverwendung.
  • Der Kulturraum wird zum Verantwortlichen der von ihm finanzierten Einrichtungen und stellt so sicher, dass alle Kommunen die zahlen auch effektiv mitbestimmen und – gestalten.