Beschlusslage



Schweinfurt, 8. Oktober 2011

Verbindliche Standards bei der ambulanten Intensivpflege

Gültigkeit: 5 Jahre (verlängert am 09.07.2022)

Patienten mit langfristigem intensivmedizinischem Pflegebedarf verursachen in Krankenhäusern hohe Kosten und belegen zudem Plätze die für andere Patienten nicht mehr zur Verfügung stehen. Gerade im Hinblick auf die stetig steigenden Kosten im Gesundheitsbereich ist es daher sinnvoll diese Patienten verstärkt außerklinisch zu betreuen.

Patienten mit langfristigem intensivmedizinischem Pflegebedarf verursachen in Krankenhäusern hohe Kosten und belegen zudem Plätze die für andere Patienten nicht mehr zur Verfügung stehen. Gerade im Hinblick auf die stetig steigenden Kosten im Gesundheitsbereich ist es daher sinnvoll diese Patienten verstärkt außerklinisch zu betreuen. 

 
Es existieren bisher nur sehr wenige darauf spezialisierte Pflegeheime. Allerdings gibt es vermehrt privater Pflegedienste, die oftmals mehrere Patienten gleichzeitig in gemieteten Wohnungen unterbringen und betreuen. Da es sich dabei offiziell um eine ambulante Pflege handelt, gelten dort nicht die Vorschriften wie in Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Es finden keine regelmäßigen Prüfungen von Heimaufsicht und Krankenkassen statt und es existieren auch keine verbindlichen Mindeststandards für das Intensivpflegepersonal. In der Praxis führt dies häufig zu unzumutbaren und für die betroffenen Patienten lebensbedrohenden Umständen.

Die Jungen Liberalen Unterfranken fordern daher den Gemeinsamen Bundesausschuss auf, diese Lücken zu schließen und verbindliche Standards in der außerklinischen Intensivpflege zu schaffen.