Beschlusslage



Erlenbach, 5. Mai 2012

Der Unternehmerische Landwirt auf dem liberalisierten Agrarmarkt – Landwirtschaftspolitik mit Zukunft

1. Präambel

Die Landwirte in Deutschland und der EU sichern eine dauerhafte selbstständige Versorgung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln. Sie leisten daher einen wertvollen und unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft, nicht zuletzt auch durch ihre Rolle im Landschaftsschutz und bei der Erhaltung unserer Kulturlandschaften.

Sie genießen daher seit jeher einen Sonderstatus, der seinen Ausdruck unter anderem auch in der fast vollständigen EU-Zuständigkeit findet. Dies hat, gerade im Hinblick auf ein zusammenwachsendes Europa, durchaus seine Berechtigung, hat aber in der Vergangenheit zu einer  Überregulierung und Subventionierung des Agrarmarktes geführt.

„Butterberge“ und „Milchseen“ gehören zwar mittlerweile der Vergangenheit an und die Entwicklung geht in die richtige Richtung, dennoch ist der Agrarsektor noch weit entfernt von einem freien Markt.  Ziel liberaler Politik muss es daher sein, diesen Prozess voranzutreiben und zu beschleunigen. Langfristig kann nur ein freier, sich selbst regulierender liberalisierter Markt die Lebensmittelversorgung für den Verbraucher gewährleisten und den Landwirten faire Chancen und Zukunftsperspektiven liefern.

2. Der unternehmerische Landwirt

Im Mittelpunkt des liberalen Agrarmarktes steht ein Landwirt, der sich selbst als Unternehmer versteht und der sich nicht auf öffentliche Unterstützung verlassen will und muss. Er hat die Chancen sein eigenes Geschäftsprofil zu entwickeln um damit am Markt erfolgreich zu sein. Auf der anderen Seite trägt er aber auch das unternehmerische Risiko.  Es ist daher Aufgabe der Landwirte und nicht des Staates, mit schwankenden Ernteerträgen umzugehen und Vorsorge für magere Jahre zu treffen. Der unternehmerische Landwirt achtet in eigenem Interesse auf einen guten Zustand seiner Flächen und den sparsamen Einsatz von Produktionsmitteln wie Dünger und Pflanzenschutzmitteln. In diesem Sinne fordern die Jungen Liberalen Unterfranken die bestehenden Vorschriften konsequent zu durchforsten und soweit als möglich zu streichen, sofern deren Einhaltung im Eigeninteresse des unternehmerischen Landwirtes ist. Der bürokratische Aufwand für die Landwirte muss deutlich verringert werden.

Die Jungen Liberalen Unterfranken begrüßen es, dass sich eine überwältigende Mehrheit der Landwirte in Verbänden organisiert, die ihren Mitgliedern intern eine Vielzahl an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und Unterstützung bei der Betriebsführung und –Weiterentwicklung bieten. Sie können ihre  Mitglieder auf dem Weg, sich als Unternehmer zu begreifen, begleiten und stützen. Eine ähnliche Funktion erfüllen auch die vielen landwirtschaftlichen Erzeuger- und Betriebsgemeinschaften.

Die demografische Entwicklung führt dazu, dass die Anzahl der aktiven Landwirte und der bewirtschafteten Höfe immer weiter sinkt. Diese Situation muss nach Meinung der Jungen Liberalen Unterfranken als Chance für eine Umstrukturierung in Richtung wettbewerbsfähigere Betriebsgrößen gesehen werden. Neben der klassischen Hofübergabe an die nächste Generation, werden zukünftig immer mehr Betriebe von Landwirten ohne familiären landwirtschaftlichen Hintergrund geführt werden müssen. Der unternehmerische Landwirt der Zukunft führt seinen Betrieb also nicht mehr immer zwingend in Erbtradition weiter, sondern hat sich zusehends ganz bewusst dafür entschieden, in die Landwirtschaft einzusteigen.

Landwirt ist heutzutage ein stark technisierter Beruf und stellt hohe Anforderungen an die in diesem Sektor Beschäftigten. Die berufliche und die hochschulische Ausbildung müssen an den erhöhten Technikbedarf und Praxisbezug angepasst werden. Es mangelt zusehends an qualifizierten Fachkräften, insbesondere in den entsprechenden Ausbildungsberufen. Es ist Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit und der Berufsberatungsstellen, insbesondere Jugendlichen die Berufsperspektiven in der Landwirtschaft aufzuzeigen.

Landwirtschaftliche Sozialversicherung (LSV)

Das System der LSV  ist mit dem Bild des modernen unternehmerischen Landwirtes nicht mehr zu vereinbaren.  Die konsequente Übertragung des Unternehmergedankens auf den Bereich der Landwirtschaft bedeutet, dass Landwirte langfristig wie selbstständige Unternehmer zu behandeln sind und die LSV daher nach und nach in den bestehenden sozialen Sicherungssystemen aufgehen muss. Dabei sind die spezifischen Besonderheiten der Arbeitsrealität in der Landwirtschaft angemessen zu berücksichtigen.

3. Der liberalisierte Agrarmarkt

3.1. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Landwirtschaftspolitik findet im Wesentlichen auf europäischer Bühne statt, 43 Prozent des gesamten EU Haushalts flossen 2011 in diesen Bereich. Der Abbau von Exportsubventionen und die schrittweise Entkopplung der Direktzahlungen,  sowie die Abschmelzung der Marktstützungszahlungen sind wichtige Schritte auf dem Weg zum liberalisierten Agrarmarkt gewesen. Die Jungen Liberalen Unterfranken fordern, diesen  konsequent weiterzugehen. Eine Umverteilung von Mitteln innerhalb der beiden Säulen der GAP darf es nicht geben.

Fernziel muss es sein, dass Landwirte ihren Lebensunterhalt ohne Subventionszahlungen bestreiten können. Öffentliches Geld darf dann nur noch für die Bereitstellung von öffentlichen Gütern verwendet werden.

Bei der Reformierung der GAP kommt es, neben einer stückweiten Absenkung des Gesamtbudgets, darauf an, Widersprüchlichkeiten verschiedener Programme und Konkurrenz zwischen den beiden Säulen der Förderung aufzuheben. Die spezifischen Interessen aller Mitgliedsstaaten mir ihren jeweiligen Besonderheiten müssen in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt werden.

3.1.1. Erste Säule der GAP

Die Erste Säule der GAP ist zu 100\\\\\% EU-finanziert und geht in Form von ge- und entkoppelten Direktzahlungen und Marktstützungen direkt in den Agrarmarkt. Langfristig gilt es das Fördersystem der Direktzahlungen durch einen reinen marktwirtschaftlich funktionierenden Agrarmarkt zu ersetzen. In der Übergangszeit muss es zunächst Ziel sein, schnellst möglichst die noch bestehenden gekoppelten, also noch produktbezogen ausgezahlten, Direktzahlungen komplett zu entkoppeln, wodurch es dann nebensächlich ist, was auf der entsprechenden Fläche produziert wird.  Bei der nationalen Umsetzung der Entkopplung ist Deutschland Vorreiter. Die anderen EU-Staaten müssen an dieser Stelle nachziehen.

Die Jungen Liberalen Unterfranken lehnen Überlegungen, die Direktzahlungen an die Zahl der Arbeitskräfte zu koppeln oder an der Betriebsgröße festzumachen, strikt ab. Ebenso dürfen die Direktzahlungen nicht als Steuerungselement für Klima- oder Umweltpolitik instrumentalisiert werden. Entsprechenden Überlegungen erteilen die Junge Liberalen Unterfranken  Absage.

Cross Compliance

Die Cross Compliance Vorschriften enthalten die Auflagen, an die die Auszahlung der Mittel der Ersten Säule der GAP gebunden sind. Es ist gut und sinnvoll, durch diese Standards ein einheitliches europäisches Niveau, wie z.B. bei Hygiene oder Tierschutz, zu erreichen und zu sichern.

Die aktuellen Cross Compliance Vorschriften verursachen jedoch einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand. Zudem können die hohen Auflagen, verbunden mit einem engmaschigen Kontrollnetz, nicht von allen Mitgliedsstaaten eingehalten werden. Daher fordern die Jungen Liberalen Unterfranken die Cross Compliance Vorschriften deutlich zu entschlacken. Insbesondere Vorschriften, deren Zielerreichung im eigenen Interesse der Landwirte ist, wie z.B. Erosionsschutz, müssen gestrichen werden.

3.1.2. Zweite Säule der GAP

Die 2. Säule der GAP, der Europäische Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), flankiert die 1. Säule und soll dazu dienen, Wettbewerbsfähigkeit von Forst- und Landwirtschaft zu erhalten, Umwelt- und Tierschutz zu verbessern, sowie eine Steigerung der Lebensqualität im Ländlichen Raum zu ermöglichen.

Im Gegensatz zur 1. Säule beruht die 2. Säule der GAP auf dem Prinzip der Ko-Finanzierung durch die Nationalstaaten. Die Jungen Liberalen Unterfranken stehen den Planungen zu einer Umverteilungsquote in der 2. Säule zwischen „ärmeren“ und „reicheren“ Mitgliedsländern kritisch gegenüber. Hier besteht die Gefahr, dass sich die absolute Zahl der Zuwendungen erhöht. Zudem wird bei einer höheren Zuwendungsquote in der 2. Säule der Anreiz zur korrekten Mittelverwendung heruntergesetzt.

Die Jungen Liberalen Unterfranken, fordern weiterhin die bestehenden Regeln des ELER auszumisten, um widersprüchliche Bestimmungen und Zielsetzungen zu vermeiden und Bürokratie abzubauen. Der ELER muss wieder auf seine Kernaufgaben reduziert werden, wobei die Erhaltung der Kulturlandschaft und der Biodiversität im Mittelpunkt stehen müssen.

Zudem bestehen, beispielsweise im Bereich der Förderung von Infrastrukturmaßnahmen im ländlichen Raum, unnötige Doppelstrukturen zu anderen Ressorts der EU-Kommissare. Die Jungen Liberalen Unterfranken halten es z.B. für fragwürdig, dass Klima- und Umweltschutzziele, ebenso wie Fragen der Regionalplanung, im Rahmen der Landwirtschaftspolitik mit verwirklicht werden sollen und fordern eine Restrukturierung, um das bestehende Einsparpotenzial zu nutzen.

Die Jungen Liberalen Unterfranken lehnen auch die Planungen zur Ausdehnung von „Greening-Flächen“ ab. Durch die Herausnahme von Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung im Umfang von 7\\\\\% der Ackerflächen bestehen Zielkonflikte in Bezug auf die Ernährungssicherung, da solche Flächen nicht mehr zur Erzeugung von Nahrungsmittel zur Verfügung stehen.

 

3. 4 Weltmarkt

Dem unternehmerischen Landwirt in einem liberalen Europäischen Agrarmarkt bietet der Weltmarkt zusätzliche Chancen und Möglichkeiten. Er ist wettbewerbsfähig und braucht die internationale Konkurrenz nicht zu fürchten. Funktionierende Agrarmärkte liegen im Interesse aller Marktakteure und haben eine große Bedeutung für eine gesicherte globale Nahrungsmittelversorgung.

Daher fordern die Jungen Liberalen Unterfranken Beschränkungen und Zölle, sowohl auf Import- als auch auf Exportseite, abzubauen. Die Absenkung der Exportsubventionen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Diese müssen schnellst möglichst ganz abgeschafft werden.

Schlecht entwickelte Staaten, wie die LDC-Staaten (least developed countries) und auch die Staaten der AKP-Gruppe (Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten) können bereits heute quasi zollfrei in die EU exportieren. Im Hinblick auf den Handel mit Schwellenländern und Industriestaaten muss der Abbau von Zöllen im Zusammenspiel mit der Welthandelsorganisation (WTO) auf Gegenseitigkeit beruhen.

Die Etablierung von Warenterminmärkten spielt eine große Rolle bei der Begrenzung der Preisrisiken und sollte keine weiteren Regulationen erfahren.

4. Entwicklungspolitik

Mit Blick auf die langfristige weltweite Entwicklung und die steigenden Bevölkerungszahlen droht in den nächsten Jahrzehnten in vielen Gebieten auf der Erde eine Lebensmittelknappheit. Das Szenario von „Kriegen um Lebensmittel“ ist dann nicht mehr auszuschließen. Dem kann durch eine Steigerung der Produktivität und der weltweiten Produktionsflächen entgegengewirkt werden. Hier sind die Industrienationen wie Deutschland, aber auch die EU in der Pflicht mit Know-How auszuhelfen, gerade in Entwicklungsländern gilt die Leitlinie Hilfe zur Selbsthilfe.