Beschlusslage



Schweinfurt, 25. November 2017

Für ein neue Wertigkeit des Gymnasiums

Der schon fast als inflationär zu bezeichnende Anstieg der Abiturienten- und Studienanfängerzahlen hat in den letzten Jahrzehnten zu einer Verzerrung des Leistungsgedankens und zu einem stark erhöhten Druck vor allem auf junge Schüler geführt.

Darüberhinaus entscheidet zusätzlich das Urteil des Grundschullehrers über die Eignung des Schülers und nicht der Elternwille, ob das Kind auf das Gymnasium wechseln darf.

Die momentan herrschende Regelung, dass Kinder trotz des Nichtbestehens des Probeunterrichts auf Wunsch der Erziehungsberechtigten auf das Gymnasium wechseln dürfen, ist zurückzunehmen.
Fördermaßnahmen hinsichtlich der Eingliederung in die neue Schulform in der 5. Jahrgangsstufe sind zurückzunehmen. Die dadurch freiwerdenden Lehrkräfte können zu einer Verringerung der Klassenstärken sowie für den gestiegenen Integrationsbedarf genutzt werden.

Der Drang zu einer weiteren Akademisierung früherer Ausbildungsberufe ist in diesem Zusammenhang ebenfalls kritisch zu betrachten.

Constanze Roth