Beschlusslage



Würzburg, 4. Juli 2020

Generation Aufstiegswunder

1. Gerechte Start- und Lebenschancen für Alle

 Die Jungen Liberalen Bayern vertrauen auf die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung 
 jedes Einzelnen. Damit alle Bürger unabhängig ihrer Herkunft ihre individuellen 
 Lebensziele verwirklichen können, bedarf es angemesseneren Voraussetzungen. Gerechte 
 Startchancen entstehen erst durch den Verzicht auf staatliche Einschränkungen, durch 
 Ermöglichung eines Lebens ohne äußere Zwänge, aber eben auch durch den Ausgleich 
 ungünstiger Lebensbedingungen. Um Chancengerechtigkeit statt falscher Gleichheit zu 
 erreichen, fordern wir insbesondere:

 1.1 Finanzielle Grundlagen für jedes Kind

 Die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums für alle Bürger und Einwohner 
 eines Staates ist ein Kernanliegen des Sozialstaats. Sie ist dabei vor allem auch 
 Mittel zur Bekämpfung von Kinderarmut und Sprungbrett zur Verwirklichung des eigenen 
 Lebensglücks. Neben der rein materiellen Absicherung steht dabei für uns vor allem 
 die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Fokus.

 Die immer wieder vorgebrachte, pauschalisierte Forderung nach mehr Geld geht aber 
 unter Umständen am eigentlichen Problem vorbei. Strukturell wird Kinderarmut nicht 
 durch Sozialtransfers beseitigt, sondern durch die ausreichende Erwerbstätigkeit der 
 Eltern. Zur Verbesserung der materiellen Situation von Kindern schlagen wir die 
 Jungen Liberalen Bayern vor:

  •  Die Abschaffung der so genannten Zusammenveranlagung von Ehegatten aus 
     (Ehegattensplitting). Anstatt dessen versteuert jeder Ehegatte sein Einkommen 
     nach seinem individuellen Einkommensteuertarif selbst. Für eine gerechte 
     Verteilung der steuerlichen Förderung sollen Eltern, die Kinder aufziehen, von 
     festen Freibeträgen profitieren, die sie pro Kind erhalten. Dabei dürfen sich 
     die Steuerpflichtigen im neuen Modell finanziell nicht schlechter stellen als 
     bisher.
  •  Die Kosten für die Betreuung des eigenen Kindes sollen steuerlich voll 
     abzugsfähig sein.
  •  Jugendliche ab 16 Jahren sollen selbst Anspruchsberechtigte des Kindergeldes 
     sein, sofern sie einen eigenen Haushalt führen.
  •  Langfristig eine einfachere Handhabung aller kinderbezogenen Sozialleistungen zu 
     ermöglichen. Dabei sollen die derzeitigen kindsbezogenen Sozialleistungen 
     gebündelt werden. Diese sollen als Kinderbürgergeld im Rahmen einer negativen 
     Einkommensteuer über das Finanzamt ausgezahlt werden. Die Höhe des 
     Kinderbürgergeldes orientiert sich dabei an der Bedürftigkeit der Familie.
  •  Kinder von ALG II-Empfängern sollten nicht automatisch einer Bedarfsgemeinschaft 
     zugehören. Wir fordern die Streichung des § 7 Abs. 3 Nr. 4., sodass die Kinder 
     nicht automatisch Kunden des Arbeitsamtes werden.

 1.2 Beste Erziehung und Betreuung für jedes Kind

 Die Jungen Liberalen Bayern bekennen sich dazu, jedem Kind bestmögliche 
 Chancengerechtigkeit zukommen zu lassen. Die Chancen die ein Kind hat dürfen nicht 
 vom finanziellen oder sozialen Status der Eltern abhängig sein. In der Schaffung 
 dieser Chancengerechtigkeit sehen wir eine staatliche Aufgabe. Gleichzeitig stehen 
 wir zum grundgesetzlich garantierten Schutz der Familie und des Erziehungsrechts der 
 Eltern. Das in Ausgleich zu bringen sehen wir als Aufgabe an zu der wir folgende 
 konkrete Lösungen vorschlagen:

  •  Hinweisen auf einen problematischen Umgang mit den eigenen Kindern muss das 
     Jugendamt schnell nachgehen. Neben der Kontaktaufnahme zu den Eltern mit dem 
     Ziel der Unterstützung auf freiwilliger Basis unterstützen wir dabei in letzter 
     Konsequenz auch die Möglichkeit, im Falle festgestellter, gravierender und 
     anhaltender Mängel das Sorgerecht auf das Jugendamt zu übertragen. 
     Pflegefamilien sollen strengen Anforderungen genügen, die regelmäßig überprüft 
     werden müssen. Dazu sollen die Jugendämter personell besser ausgestattet werden.
  •  Werden im Rahmen der wichtigsten bereits verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen 
     dringende Hinweise auf Misshandlung, Missbrauch oder schwere Vernachlässigung 
     eines Kindes festgestellt, entfällt die ärztliche Verschwiegenheitspflicht.
  •  In KiTas soll frühzeitig weiterhin qualitativ hochwertige Bildungsarbeit nach 
     dem bayrischen Bildungs- und Erziehungsplan stattfinden. Insbesondere hier 
     können unterschiedliche soziale Hintergründe der Kinder durch spezielle 
     Förderung ausgeglichen werden.
  •  Die Jungen Liberalen Bayern fordern hierbei die verpflichtende Einführung eines 
     einjährigen Vorschul-Besuches im Rahmen des Kindergartens. Hierbei können die 
     Kinder ohne Druck von Noten auf die Schule vorbereitet werden und Unterschiede 
     in Deutschkenntnissen oder bei Grundkenntnissen im kreativen Spielen, Basteln 
     etc. können hierbei ausgeglichen werden, um allen Kindern einen guten Start in 
     die Schulzeit zu ermöglichen. Die Kosten sind hierbei komplett vom Staat zu 
     übernehmen.
  •  Wir begrüßen zwar den Vorstoß einiger Kommunen, wie etwa München, die einen 
     beitragsfreien Kindergarten ermöglichen. Dies darf aber nicht zu Lasten der 
     Qualität gehen, wenn so bspw. Gelder in der Beitragsfreiheit anstatt einen 
     besseren Betreuungsschlüssel gesteckt werden. Gleichzeitig muss sichergestellt 
     werden, dass die staatliche Förderung zwischen staatlichen, kommunalen, 
     kirchlichen und privaten Trägern von Krippen, KiTas und Kindergärten bei 
     gleicher Leistung auch gleich erfolgt - nur so haben die Eltern eine echte 
     Wahlfreiheit, die nicht finanziell vorbestimmt ist, und können so ihr 
     Erziehungsrecht ausüben.
  •  Freiwillig in den KiTas und verpflichtend in den Grundschulen muss es 
     Sprachtests für alle Kinder geben. Im Falle sprachlicher Defizite kann die 
     Grundschule die Teilnahme am schulischen Förderunterricht anordnen. Das sichere 
     Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift muss ein vorrangiges Ziel 
     der Grundschule sein.
  •  Um Mobbing und Stigmatisierung vorzubeugen, sollen Lehrkräfte während der 
     Ausbildung und im Schulalltag regelmäßig durch Sozialarbeiter und 
     Schulpsychologen unterstützt werden.
  •  Bei weiterführenden Schulen soll es die freie Wahlmöglichkeit zwischen Halbtags- 
     und Ganztagsangeboten geben. Die reine Nachmittagsbetreuung bei 
     Ganztagsangeboten muss auf jeden Fall optional bleiben. In jedem Fall muss es in 
     allen weiterführenden Schulen eine Möglichkeit der Mittagsverpflegung geben.

 2. Bildung ermöglicht Aufstieg

 Um den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein, muss die Politik ihren Fokus 
 auf Bildung legen. Bildung schafft Voraussetzungen, um das Leben nach den eigenen 
 Vorstellungen zu gestalten und ist der Schlüssel, um die Herausforderungen am 
 Arbeitsmarkt oder der Integration zu bewältigen. Sie ist der größte Chancenmotor 
 unserer Gesellschaft und dient der Entfaltung und Selbstermächtigung des Menschen.

 Bildung darf nicht nur während der regulären Schulzeit passieren. Der Staat muss alle 
 Wege bereitstellen, die spätere Weiter- und Fortbildung ermöglichen. Lebenslanges 
 Lernen kann das eigene Leben flexibler machen und die individuellen Chancen auf dem 
 Arbeitsmarkt steigern. Dabei müssen für alle dieselben Voraussetzungen gelten.

 Chancengerechtigkeit ist dafür der Schlüssel. Jedem muss unabhängig von der Herkunft 
 die gleiche Bildung und so der bestmögliche Start ins Leben ermöglicht werden. 
 Aufstieg durch Bildung heißt, dass nicht die Herkunft, sondern Engagement und 
 Leistung den Unterschied machen. Das gilt sowohl für die Breitenförderung wie auch 
 für die Begabtenförderung. Chancengerechtigkeit muss dabei auf individuelle Förderung 
 und Leistungsorientierung treffen.

 2.1 Durch Bildung Flügel heben

 Um die Chancengerechtigkeit zu erhöhen haben wir folgende Vorschläge für die Bildung 
 unserer Schüler:

  •  Grundschulen sind der erste Kontakt, den die jüngsten Schüler mit unserem 
     Bildungssystem haben. Wir müssen hier den Grundstein legen, eine positive 
     Schulerfahrung zu schaffen und so lebenslanges Lernen und Bildung auch für 
     spätere Zeiten zu erleichtern. Daher müssen wir insbesondere Grundschulen 
     finanziell und personell besser ausstatten. Damit können kleinere Gruppen und 
     eine bessere Betreuung sichergestellt werden und so auf die Bedürfnisse eines 
     jeden Schülers besser eingegangen werden. So schaffen wir schon früh 
     individuelle Talentförderung.
  •  Wer mündige Menschen will, braucht eine mündige Schule. Wir verlangen die volle 
     personelle und finanzielle Autonomie für Schulen. Wir wollen den Schulleitungen 
     sowie den Pädagogen die Freiheit und Verantwortung zur eigenen Umsetzung und 
     Gestaltung geben. Die Politik soll sich auf verlässliche rechtliche und 
     finanzielle Rahmenbedingungen konzentrieren. Mittelfristig fordern wir ein 
     mutiges und weitreichendes Autonomiemodell, das den Schulen auf freiwilliger 
     Basis zugänglich gemacht wird.
  •  Inklusion ist nach der UN-Behindertenrechtskonvention auch für unser 
     Bildungssystem vorgegeben. Wo möglich müssen auch Kinder mit Behinderungen in 
     regulären Schulen am regulären Unterricht teilnehmen können. Nur so schaffen wir 
     auch die Inklusion der Kinder mit Behinderung in unsere Gesellschaft.

 2.2 Auszubildende fördern

 Um die Anerkennung der Berufsausbildung zu steigern, sowie deren Aufnahme zu 
 erleichtern fordern die Jungen Liberalen:

  •  Das Handwerk ist essentieller Bereich unserer Wertschöpfung in Deutschland. Ein 
     breites Angebot von Handwerksdienstleistungen ist sehr wichtig. Einen strikten 
     Meisterzwang in allen Handwerksberufen lehnen die Jungen Liberalen ab. 
     Handwerker sollen zukünftig auch ohne Meisterbrief eine selbständige Tätigkeit 
     aufnehmen können. Die erst kürzlich wiedereingeführte Meisterpflicht in einigen 
     Gewerken (seit Anfang 2020) ist kurzfristig rückabzuwickeln. Davon unberührt 
     bleibt die Meisterpflicht zur Ausbildung.
  •  In Vorbereitung auf jeden Bildungsabschluss (Abschluss der Mittelschule, 
     Mittlerer Schulabschluss, beruflicher Bildungsabschluss, Hochschulreife) sollen 
     die angehenden Absolventen umfassend über alle durch diesen Abschluss offenen 
     Möglichkeiten informiert werden, damit wirklich alle Wege offenstehen
  •  Um Schülerinnen und Schülern bereits während der Schulzeit die Möglichkeit zu 
     geben, verschiedene Berufe kennenzulernen, sollen für die Mittel-, Real- und 
     Wirtschaftsschulen sowie für die Gymnasien in Bayern Praktika für die vorletzten 
     Schuljahre für alle verpflichtend sein. Dadurch ergibt sich bereits während der 
     schulischen Laufbahn eine Möglichkeit zur Orientierung vor der Bewerbungsphase 
     für Ausbildungsberufe.

 2.3 BAföG für Erwachsene

 Bereits heute arbeitet jeder Zweite unter 25 Jahren nicht in seinem erlernten Beruf. 
 Dies liegt unter anderem an der sich schnell verändernden Arbeitswelt. Die beste 
 Chance sich an die ständig wandelnden Voraussetzungen des Arbeitsmarktes anzupassen 
 heißt lebenslanges Lernen.

 Um dies für jeden Einzelnen zu jedem Zeitpunkt im Leben möglich zu machen, fordern 
 wir:

  •  Ein digitales Freiraumkonto für jeden Bürger, auf das er steuer- und 
     sozialabgabenfrei sein eigenes Einkommen einzahlen kann. Das Geld auf diesem 
     Konto soll dazu dienen, dass angesparte Geld für Weiterbildungsangebote zu 
     nutzen.
  •  Ein BAföG für Erwachsene (sog. Midlife-BAföG) abhängig vom Einkommen, damit 
     Aufstieg durch Weiterbildung auch für Geringverdiener möglich ist. Das Midlife- 
     BAföG soll für 10 Jahre jenen zustehen, die monatlich einen Betrag unter dem 
     Medianeinkommen zur Verfügung haben. Dieser ergibt sich aus Gehalt sowie 
     investierbarem Vermögen abzüglich zu zahlender Leistungen wie 
     Unterhaltszahlungen oder Rückzahlungen von Schulden. Mittels einer 
     Härtefallregelung soll von der starren Grenze im Einzelfall abgewichen werden 
     können. Der Förderbeitrag soll bei bis zu 1000€ im Jahr liegen, ohne das eine
  •  Rückzahlungspflicht besteht. Außerdem soll es möglich sein das zusätzliche Geld
  •  über mehrere Jahre anzusparen, um später größere Investitionen in die eigene 
     Bildung zu finanzieren zu können.

 2.4 Weiterbildung und Arbeitsagenturen

 Wir wollen jedem im bestehenden System der Arbeitsagenturen eine individuelle 
 Beratung, Förderung und Qualifizierung nach seinen Fähigkeiten ermöglichen. Auf dem 
 Weg zum liberalen Bürgergeld wollen wir zudem noch kurz- und mittelfristig 
 Anpassungen am jetzigen System vornehmen.

  •  Die Jobcenter sollen in einem erstem Schritt Eignungs- und Interessentests, die 
     Qualifikationen, unabhängig von Schulzeugnissen ermitteln, anbieten. Die 
     Teilnahme daran ist freiwillig. Die Ergebnisse stehen dann während der 
     Beratungsgespräche zu einer individuellen Förderung als Orientierungshilfe zur 
     Verfügung. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse dem Betroffenen danach als 
     offizieller Nachweis über Qualifikationen für Bewerbungen zur Verfügung stehen.
  •  Weiterbildungsmaßnahmen, die im Endeffekt nur zur Beschönigung von Statistiken 
     dienen, lehnen wir ab. Wenn eine Fördermaßnahme durchgeführt wird, muss diese 
     auf die Situation des Arbeitssuchenden passen.
  •  Auch nach der erfolgreichen Vermittlung soll eine weitere Unterstützung, wenn 
     gewünscht, erfolgen. Wir wollen zusätzlich, dass auch Arbeitnehmer, die bereits 
     in einem Beschäftigungsverhältnis sind, auf die Angebote der Arbeitsagentur 
     zurückgreifen können.
  •  In Deutschland gelten ca. 7,5 Millionen Menschen als funktionale Analphabeten. 
     Um diese Hürde gesellschaftlicher Teilhabe zu bekämpfen, setzen wir uns für 
     niedrigschwellige, kostenlose Lernangebote für Analphabeten ein. Diese Hilfen 
     sollen sowohl in ausgedruckter in relevanten öffentlichen Gebäuden, als auch 
     online in Form von Lernplattformen verfügbar sein. Das Absolvieren dieser 
     Lernangebote sollten für Analphabeten, die Arbeitslosengeld beziehen, 
     verpflichtend sein. Dies dient dem Zweck, dass diese so schnell wie möglich in 
     den Arbeitsmarkt integriert werden können.
  •  Ein elternunabhängiges BAföG, dessen Höhe die tatsächlichen Lebenshaltungskosten 
     am Ort der Ausbildung berücksichtigt. Die Bewilligung der Förderung Einzelner 
     darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen.

3. Vereinbarkeit von Familie und Beruf

 Für uns Junge Liberale Bayern ist es eine nicht akzeptable Freiheitseinschränkung, 
 sich zwischen Kind(ern) und Erwerbstätigkeit entscheiden zu müssen. Es darf jedoch 
 nicht darum gehen, bestimmte Lebens- und Familienformen als besonders erstrebenswert 
 darzustellen. Für liberale Politik muss immer die freie Entscheidung des Einzelnen im 
 Mittelpunkt stehen.

 Damit die Entscheidung über Kinder frei getroffen werden kann, muss die Vereinbarkeit 
 von Familie und Beruf verbessert werden. Wir sprechen uns klar gegen ein Bayrisches 
 Familiengeld aus. Dieses setzt falsche Anreize für junge Eltern dem Arbeitsmarkt 
 länger fern zu bleiben.

 Stattdessen fordern wir:

  •  Subjekt- statt Objektförderung mit Betreuungsgutscheinen, die ein 
     nachfrageorientiertes Betreuungsangebot sicherstellen. Dabei setzen wir auf ein 
     Wochenkontingent an Betreuungsstunden statt einem Tageskontingent, mit der 
     Möglichkeit dies zu einem Monats- oder Halbjahreskontingent zu erweitern.
  •  Das Elterngeldplus und den Partnerschaftsbonus finden wir gute Konzepte, um 
     beide Elternteile auf dem Arbeitsmarkt zu halten und sprechen uns explizit für 
     eine Beibehaltung und den weiteren Ausbau aus.
  •  Die Reform des Elterngeldes dahingehend, dass die Differenz zwischen der Anzahl 
     an Monaten, die die beiden Elternteile in Anspruch nehmen, nicht mehr als 4 
     Monate betragen darf. Dafür soll die Untergrenze von 2 Monaten entfallen. 
     Weiterhin soll die maximale Bezugsdauer 14 Monate für beide Elternteile zusammen 
     gelten. Für Alleinerziehende bleibt die Elterngeldregelung unberührt.
  •  Den allgemeinen Ausbau von Kindertagesstätten, insbesondere für Kleinkinder ab 
     Ende des Mutterschutzes (8 Wochen nach Geburt) bis zum Eintritt in den 
     Kindergarten. Dazu sollen bestehende Investitionsprogramme des Bundes erweitert 
     werden.
  •  Die Flexibilisierung der Öffnungszeiten von Kindertagesstätten, Kindergärten und 
     sonstigen Kindertageseinrichtungen, sowie die Ausdehnung der zulässigen 
     Unterbringungszeit.
  •  Erweiterung des Betreuungsangebots nach der regulären Schulzeit, ohne dabei eine 
     Ganztagesschulpflicht einzuführen.
  •  Weitere Förderungen im Bereich der betrieblichen Kinderbetreuung, wobei wir das 
     Programm „Erfolgsfaktor Familie" als wichtigen Schritt begrüßen.

 3.1 Arbeitszeiten

 Die aktuelle Arbeitspolitik hält an den veralteten und starren Regelungen zur 
 Arbeitszeit fest. Dabei wird übersehen, dass gerade durch die Digitalisierung und 
 laufende Veränderungen viel Effizienz verloren geht. Daher fordern wir:

  •  Statt einer gesetzlichen Norm des 8-Stundentages eine wöchentliche 
     Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche (analog zur Europäischen 
     Arbeitszeitrichtlinie).
  •  Eine Reform der Ruhepausenregelung, um die tägliche Arbeitszeit flexibler 
     verteilen zu können. Dazu gehört die Abschaffung der 11 Stunden 
     Ruhezeitenregelung. Die Ruhezeitenregelung soll lediglich für Bereiche gelten, 
     in denen eine gewisse regelmäßige Pause unbedingt notwendig ist (bspw. im 
     Schichtdienst oder bei KFZ-/LKW-Fahrern). Dies sollte ebenfalls alle nicht 
     volljährige Arbeitskräfte umfassen, da sich diese oftmals noch in der 
     Entwicklung befinden und deshalb angemessene Ruhepausen benötigen.
  •  Eine einfachere Form für Unternehmen ihren Mitarbeitern Home-Office anzubieten: 
     Der Heimarbeitsplatz bietet zum einen die Chance mögliche Arbeitswegkosten zu 
     verringern und CO2 einzusparen, zum anderen bietet es gerade jungen Familien die 
     Gelegenheit sich nicht zwischen Karriere und Familie entscheiden zu müssen.

 4. Unterstützung von Alleinerziehenden

 Um Alleinerziehende stärker als bisher zu entlasten und zu unterstützen fordern wir:

  •  Die Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende (§ 24b EStG). Zudem 
     wollen wir für Alleinerziehende die steuerliche Ermäßigung für haushaltsnahe 
     Dienstleistungen von derzeit 20\\\\\\\% auf 30\\\\\\\% erhöhen.
  •  Das sogenannte „Wechselmodell“ zur Regelung der Betreuung minderjähriger Kinder 
     nach Trennung und Scheidung der Eltern zum Regelfall zu machen. Dies bedeutet 
     eine gemeinsame Betreuung der Kinder mit zeitlicher Verteilung zwischen ein 
     Drittel / zwei Drittel bis hin zur hälftigen Teilung. Falls die Eltern sich bei 
     einer Trennung nicht über den gewöhnlichen Aufenthalt ihrer Kinder einigen 
     können und falls Außergerichtliche Einigungen durch z.B. Mediation nicht möglich 
     sein sollten, so entscheidet im Einzelfall ein Familiengericht. Dabei hat das 
     Gericht vordergründig das Kindeswohl zu berücksichtigen und auf dieser Grundlage 
     seine Entscheidung zu treffen. Dabei ist auch die geographische Nähe zwischen 
     den künftig wechselnden Aufenthaltsorten des Kindes zu beachten. Nur wenn ein 
     regelmäßiger Besuch von Kindergarten oder Schule problemlos gewährleistet ist, 
     kann das Wechselmodell zur Anwendung kommen.

 5. Aufstieg macht an der Grenze nicht Halt – Für einen 
 europäisch-globalen Markt

 Europa ist die Zukunft. Nicht nur für die Mitgliedstaaten, sondern gerade auch für 
 den Einzelnen. Der Binnenmarkt und die Grundfreiheiten sind Ergebnis eines sich 
 verbindenden Europas und eine Errungenschaft für die Freiheit. Niemand soll in Europa 
 daran gehindert werden das eigene Schicksal in die Hand zu nehmen und sich selbst zu 
 verwirklichen. Dafür müssen die innereuropäischen Barrieren aufgelöst und überall in 
 Europa Aufstiegschancen für alle ermöglicht werden. Deshalb fordern wir:

  •  Personenfreizügigkeit für alle zu ermöglichen. Insbesondere für eine umfassende 
     Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit muss noch einiges verbessert werden. 
     Dabei fehlt derzeit eine ausreichende positivrechtliche Regelung, welche ein 
     Verfahren für grenzüberschreitende Unternehmenswanderungen und -ansiedlungen 
     vorsehen und für alle – und nicht nur für Kapitalgesellschaften – ermöglichen. 
     Dies ist ein wichtiger Schritt für die Entkopplung des Schicksals des Einzelnen 
     von den begrenzten Möglichkeiten innerhalb eines Nationalstaates.
  •  Einen im Grunde freien und sozialen europäischen Markt. Dies setzt eine 
     Minimierung von Marktverzerrungen durch alle Marktteilnehmer innerhalb Europas 
     voraus. Dabei stehen Subventionen als politische Lenkungsinstrumente der 
     Innovationskraft der Tüftler und Macher entgegen. Ein nicht überlebensfähiges 
     Unternehmen oder eine nicht wirtschaftliche Idee darf nicht künstlich gegen den 
     freien Markt am Leben erhalten werden. Dabei gilt es auch staatliche 
     Unternehmensbeteiligungen auf ein Minimum zu reduzieren. Nur so ist ein echter 
     Chancenaufstieg in einem freien Wettbewerb der Ideen möglich.
  •  Die Vollendung der Globalisierung. Dafür muss zusätzlich zum gemeinsamen 
     europäischen Markt ein echter globaler Markt etabliert werden. Dies setzt in 
     einem ersten Schritt Handelsbeziehungen und -abkommen auf Augenhöhe voraus. 
     Gerade für die Menschen außerhalb Europas sind enge Handelsverflechtungen eine 
     Aufstiegschance. Doch auch innerhalb Europas bietet ein globaler Markt für den 
     Einzelnen unendlich viele Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung.

 6. Einwanderung – Faire Chancen für alle Einwohner eines Landes

 Durch den demographischen Wandel geht Deutschland bis 2030 etwa jede achte 
 erwerbstätige Person verloren. Die Zuwanderung ist eine von mehreren Möglichkeiten, 
 durch die eine rapide Verringerung des Arbeitskräfteangebots und damit nachteilige 
 Effekte auf die Innovationsfähigkeit und den technischen Fortschritt verhindert 
 werden können. Die Politik darf ihren Fokus deshalb nicht nur auf die Gewinnung 
 ausländischer Fachkräfte setzen, sondern muss Migranten die bereits in Deutschland 
 leben helfen, ihr Potential auszuschöpfen. Die Jungen Liberalen fordern:

  •  Speziellen, ihren Anforderungen gerechten Deutsch und Kulturunterrichts für 
     Migranten und Migrantinnen.
  •  Beratung zu Förder- und Stipendienprogrammen für Migranten und Migrantinnen.
  •  Unterstützung von Projekten zur Jobvermittlung und Perspektiveneröffnung. Dies 
     kann beispielsweise in Form von beruflicher Beratung passieren.
  •  Ein flächendeckendes Angebot an Sprachkursen und Weiterbildungsmöglichkeiten, 
     beispielsweise durch die Volkshochschulen.
  •  Die einfache und unbürokratische Umsetzung der 3+2 Regelung für die 
     Aufenthaltsgenehmigung von Auszubildenden.
  •  Die Ermöglichung des langfristig rechtsicheren Aufenthalts für gut integrierte 
     Asylsuchende, die die deutsche Sprache auf mindestens B1 Niveau des Gemeinsamen 
     Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) sprechen, straffrei sind und 
     einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz besitzen.
  •  Den Ausbau des IQ Netzwerks Bayern. Bereits vorhandene Beratungsstrukturen 
     müssen weiter ausgebaut werden, damit Migrant*innen eine faire Möglichkeit 
     bekommen, ihre Fähigkeiten zu entwickeln und sich in Bayern noch besser 
     einbringen zu können. Hierbei sollen auch mehr gemeinnützige Gesellschaften 
     helfen können, die Best Practices aus dem interkulturellen Bildungs- und 
     Beratungssektor bündeln.
  •  Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration soll dem Vorbild des 
     2017 gegründeten Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration 
     des Landes Nordrhein-Westfalen folgen und dafür sorgen, dass integrative 
     Maßnahmen noch stärker in die Öffentlichkeit treten. Durch Narrative gelungener 
     Integration lassen sich beispielsweise hervorragend Vorbilder besonders für 
     junge Menschen aufzeigen. Migrant*innen, bei denen die Integration bereits 
     gelungen ist sollen vermehrt angefragt werden, ihre Erfahrungen mit anderen zu 
     teilen.
  •  Die Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen. Dies soll 
     nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sondern bundesweit 
     einheitlich geregelt werden. Im Rahmen von Freihandelsabkommen der EU, sollen 
     Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse der Handelspartner leichter anerkannt 
     werden. Um die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa für alle Bildungsformen zu 
     ermöglichen, fordern wir mittelfristig eine inhaltliche Angleichung der 
     Berufsausbildungen und Studiengänge auf europäischer Ebene.
  •  Obdachlose aus anderen EU-Ländern, die in Deutschland nicht für Sozialhilfe 
     qualifiziert sind, müssen berücksichtigt werden. Hierzu sind Kompetenzzentralen 
     nach Hamburger Vorbild, sogenannte „Servicestellen Arbeitnehmerfreizügigkeit“, 
     zu schaffen. Diese verfügen über sprachkundige Sozialarbeiter, fungieren bei 
     Bedarf als spezialisierte Arbeitsvermittlung sowie als Rechtsberatung 
     (Arbeitsrecht, Sozialrecht). Darüber hinaus wird eine „Perspektivenberatung“ 
     angeboten - die Klärung, ob Leistungsansprüche vorliegen, beispielsweise von 
     potentiell vorhergehender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Falls 
     keine Arbeit vermittelt werden kann und keine Leistungsansprüche vorliegen, 
     vermittelt die Servicestelle Angebote kostenfreier Rückreise in das jeweilige 
     Heimatland.

 7. Aufstieg selbst gemacht – mit Kapital zum Erfolg

Aufstieg ist kein Selbstzweck. Dieser dient nicht nur der Schaffung

BeVo, D. Konrad, M. Bruder, L. v. Beckedorff, u.a.