Beschlusslage



Würzburg, 9. Juli 2022

Ursachenbekämpfung statt Symptomlinderung – für spürbare Entlastungen

Gültigkeit: 1 Jahr

Wir JuLis Unterfranken setzen uns für sofortige Entlastungen ein. Dafür muss kurzfristig die MWSt und die Stromsteuer gesenkt sowie die Energiesteuer auf Kraft- und Heizsstoffe entfallen.

Der russiche Überfall auf die Ukraine vom 24. Februar 2022 markiert eine drastische Entwicklung in Bezug auf die Preisentwicklung an den Energiemärkten. Nicht nur die Kosten für Strom, sondern auch für das Heizen und Tanken steigen stark an – so stiegen beispielsweise die Preise für die Kraftstoffe Diesel und Benzin von unter 2 Euro auf weit über diese Grenze. Da sichparallel zu diesem Geschehen ebenso auch die Preise für Lebensmittel und Dienstleistungen rasant erhöhen, ist es für den jetzigen Zeitpunkt essentiell, spürbare und effektiv wirkende Entlastungen zu beschließen, die die gesamte Bevölkerung betreffen.

Vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten beschlossen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass dieses eine zu gering-wirkende Entlastung beinhaltet. Primär werden Einmalzahlungen auf den Weg gebracht, wie etwa der Familienzuschussoder die Energiepreispauschale i. H. v. 300 Euro. Hier wird jedoch die Herausforderung – die zu hohen Preiseangesichts der aktuell akut herrschenden Inflation –nicht behoben, sondern Symptomlinderung betrieben. Weiterhin: Der Ansatz des vergünstigten Angebots des ÖPNV stellt vor allem für diejenigen, die innerhalb einer (Groß-)Stadt leben, eine Alternative dar. Bürger, die jedoch in ländlichen Regionen leben oder ggf. auf keine passenden Bus- bzw. Zugverbindungen Zugriff haben, profitieren möglicherweise nur marginal davon.

Deshalb fordern wir zusätzlich bis zur Entspannung der Lage auf den Ölmärkten:

  • eine Senkung der auf Strom-, Gas- und Fernwärmelieferungen anfallenden Mehrwertsteuer von 19\% auf 7\%. 
  • einen Entfall der Energiesteuer auf Kraft- und Heizstoffe.
  • Die Senkung der Stromsteuer von derzeit 20,5 EUR/MWh auf den unionsrechtlich zulässigen Mindeststeuersatz von 1 EUR/MWh bei nichtgewerblicher Nutzung und 0,5EUR/ MWh bei gewerblicher Nutzung.

KV Aschaffenburg